Die Ökobilanzierung als Bestandteil für KfW-Förderungen
Der Wert für das Treibhauspotenzial (Global Warming Potential – GWP100) ist für das Klimafreundliche Wohngebäude zu berechnen und der angegebene flächenbezogene Maximalwert ist einzuhalten:
- Das Treibhauspotenzial (GWP100) ist nach den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude zu ermitteln (Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, Anhang 3.1.1 zur Anlage 3).
- Die Bezugsfläche für das Treibhauspotenzial (GWP100) gemäß QNG ist die Netto-Raumfläche (NRF (R)) nach DIN 277 (2021-08)
Der projektspezifische Anforderungswert für das Treibhauspotenzial (Global Warming Potential– GWP100) ist entsprechend Anhang 3.2.1.2 zur Anlage 3 des QNG‑Handbuchs „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ zu ermitteln und für das Klimafreundliche Nichtwohngebäude einzuhalten:
- Das Treibhauspotenzial (GWP100) für das Klimafreundliche Gebäude ist nach den Bilanzierungsregeln des QNG für Nichtwohngebäude zu ermitteln (Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, Anhang 3.2.1.1 zur Anlage 3).
- Die Bezugsfläche für das Treibhauspotenzial (GWP100) gemäß QNG ist die Netto‑Raumfläche (NRF (R)) nach DIN 277 (2021-08).
Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung und Eigenleistungen.
Regelungen und Hinweise zur Lebenszyklusanalyse
Die Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude werden im „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, Anhang 3.1.1 zur Anlage 3“ beschrieben und festgelegt. Grundlage zur Ermittlung der Bilanzgröße (GWP100) ist die Methode der Ökobilanzierung
auf Basis der DIN EN 15978‑1. Es sind die Module der Lebenszyklusphasen nach DIN EN 15978‑1 zu betrachten, die in den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude festgelegt sind. Der Bezugszeitraum zur Ermittlung der Bilanzgrößen ist der in den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude definierte Betrachtungszeitraum von 50 Jahren. Als Datengrundlage für die Berechnung ist die Tabelle „Ökobilanzierung – Rechenwerte“ für Baumaterialien, Bauteile und Anlagen in der gemäß den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude vorgegebenen Versionen zu verwenden. Hinweis: Die Rechenwertetabelle wird bis zum 01.03.2023 auf www.qng.info veröffentlicht.
Das zu bewertende Gebäude ist gemäß den in den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude definierten Systemgrenzen für Bauwerksteile und Bauteile sowie für gebäudetechnische Anlagen zu erfassen. Die Systemgrenze gemäß der QNG‑Bilanzierungsregeln kann von der Systemgrenze gemäß GEG (wärmeübertragende Umfassungsfläche) abweichen.
Die Bilanzierungsregeln des QNG für Nichtwohngebäude sind in „Anhang 3.2.1.1 zur Anlage 3“ des „Handbuchs Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ beschrieben und festgelegt. Die Regeln des QNG zur Bestimmung der Anforderungswerte sind in „Anhang 3.2.1.2 zur Anlage 3“ des „Handbuchs Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ beschrieben und festgelegt. Grundlage zur Ermittlung der Bilanzgröße (GWP100) ist die Methode der Ökobilanzierung auf Basis der DIN EN 15643. Es sind die Module der Lebenszyklusphasen nach DIN EN 15643 zu betrachten, die in den Bilanzierungsregeln des QNG für Nichtwohngebäude festgelegt sind. Der Bezugszeitraum zur Ermittlung der Bilanzgrößen ist der in den Bilanzierungsregeln des QNG für Nichtwohngebäude definierte Betrachtungszeitraum von 50 Jahren. Als Datengrundlage für die Berechnung ist die Tabelle „Ökobilanzierung – Rechenwerte“ für Baumaterialien, Bauteile und Anlagen in der gemäß den Bilanzierungsregeln des QNG für Nichtwohngebäude vorgegebenen Versionen zu verwenden. Hinweis: Die Rechenwertetabelle wird bis zum 01.03.2023 auf www.qng.info veröffentlicht. Das zu bewertende Gebäude ist gemäß den in den Bilanzierungsregeln des QNG für Nichtwohngebäude definierten Systemgrenzen für Bauwerksteile und Bauteile sowie für gebäudetechnische Anlagen zu erfassen. Die Systemgrenze gemäß der QNG‑Bilanzierungsregeln kann von der Systemgrenze gemäß GEG (wärmeübertragende Umfassungsfläche) abweichen.
Unser Job
Wir erstellen gemäß den anerkannten Regeln für Sie die Lebenszyklusanalyse und weisen das Treibhauspotential (GWP100) aus, damit entsprechend ein anerkannter Nachweis geführt und bei der Antragstellung angegeben werden kann.
Wir garantieren eine maximale Bearbeitungszeit von 10 Werktagen.
Wir nutzen aktuell die Programme ECO CAD der Fa. Hottgenroth Software und Nachhaltigkeit Ökobilanz der Fa. Envisys. Beide Anbieter sind auf der Liste der zugelassenen Software für die Ökobilanzierung. Das elca-Tool ist nicht mehr zulässig.
Wie bekommen Sie eine Lebenszyklusanalyse von uns?
Stellen Sie eine Anfrage über unser Kontaktformular und schildern kurz und aussagekräftig, ob es sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt und welche Größenordnung uns erwartet. Wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot und geben Ihnen bei Annahme eine Liste mit den zu erbringenden Daten für eine ordentliche Erstellung. Wenn alles erstellt ist, erhalten Sie alle Daten, samt Rechnung im PDF-Format per Mail.
Sollten Daten fehlerhaft oder nicht vollständig sein, können je nach Aufwand zusätzliche Kosten anfallen.
Förderungen
Die Berechnung der Lebenszyklusanalyse (LCA) ist Bestandteil für die Förderbeantragung von Effizienzhäusern bei der KfW und ist förderfähig.